
FFP2-Maskenpflicht ab 18.1.2021
Liebe Patienten
Bitte beachten Sie, dass ab Montag, den 18. Januar 2021, nach der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung eine FFP2 Maskenpflicht besteht. Da uns auch weiterhin die Sicherheit unserer Patienten am Herzen liegt, bitten wir Sie, die Praxis nur mit einer FFP2-Maske aufzusuchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.