
Bei geplanten Schulteroperationen jetzt Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung im ZOS möglich
Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei Schulteroperationen. Das Zweitmeinungsangebot zielt darauf ab, eine informierte Entscheidungsfindung für Patienten bei der Auswahl operativer oder konservativer Behandlungsmöglichkeiten zu unterstützen.
Wir im ZOS erfüllen die Anforderungen an zweitmeinungsgebenden Ärzten durch den Bescheid der Ermächtigung durch die KV vom 4. März 2020.
Die Kosten für die Zeitmeinung trägt die jeweilige Krankenkasse.
Dr. Engelbert Remiger